Energie sparen, Fördergelder erhalten und zugleich Steuern optimieren - wie geht das?

News — 20. Februar 2024

In dieser wirtschaftlich herausfordernden Zeit ist es besonders wichtig, Einsparmöglichkeiten zu erkennen und zu nutzen. Dieser Beitrag zeigt ihnen, wie sie bei Hausrenovierungen Geld sparen können.

Kostenanstieg in der ganzen Schweiz! Um den gewöhnlichen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, muss im Jahr 2024 mehr ausgegeben werden als 2023.

Krankenkasse

Ein grosser Anstieg ist bei den Krankenversicherungsprämien zu verzeichnen, diese steigen um 8,7 %.

Strom

Beim Strompreis sieht es folgendermassen aus. Ein typischer Haushalt mit einem Verbrauch von 4‘500 kWh (Verbrauchsprofil H4) bezahlt im aktuellen Jahr 32.14 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh), also 4.94 Rp./kWh mehr als 2023. Auf ein Jahr gerechnet, entspricht dies einer Stromrechnung von 1’446 Franken (+ 222 Fr.).

ÖV und MWST

Zusätzlich zu diesen Kostensteigerungen wurden auch die Fahrpreise für den öffentlichen Verkehr mit 4,2 % und die Mehrwertsteuer von 7,7 % auf 8,1 % Prozent erhöht.

Drei Möglichkeiten Kosten zu reduzieren

1. Förderbeiträge beziehen von Bund und/oder Kanton

In der Schweiz fallen rund 45% des Energieverbrauchs und ca. 30 % der klimaschädlichen CO2-Emissionen im Gebäudebereich an. Gefördert werden bauliche Massnahmen, die den Energieverbrauch oder CO2-Ausstoss der Immobilie verringern.

Als Eigenheimbesitzer profitieren sie gleich doppelt von diesen Förderbeiträgen. Zum einen kann die Förderung durch den Bund bis zu 15 % der Investition ausmachen. Zum anderen lassen sich in einem typischen Einfamilienhaus dank einer energetischen Sanierung jährlich gut 1'800 Franken Heizkosten einsparen. Erfahren sie, wie sie Baufördergelder beantragen.

Die Schweizer Kantone und Gemeinden sehen insgesamt mehr als 2'000 Förderbeiträge für energetische Sanierungen vor. Von welchen Beiträgen sie als Eigenheimbesitzer wie profitieren können, erfahren sie auf der Website des Gebäudeprogramms.

Auf den Websites der Kantonalen Energie- und Umweltfachstellen findet man zusätzlich zum Gebäudeprogramm weitere Möglichkeiten für Finanzierungshilfen, zum Beispiel für den Ersatz eines Elektroboilers oder einer Umwälzpumpe für die Heizung. Einige Gemeinden gewähren auch ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten: erkundigen sie sich bei der Gemeinde des Gebäudestandortes.

✓ Die Urs Haller AG empfiehlt daher: Jetzt handeln

Sei es aufgrund der verschärften Gesetzeslage oder aus rein ökologischen Gründen: Langfristig kommen Sie als Eigenheimbesitzer nicht darum herum, sich mit dem energetischen Zustand Ihrer Immobilie auseinanderzusetzen. Wir stehen Ihnen dabei unterstützend zur Seite. Als Hausbesitzer können Sie sich auf unser breit abgestütztes Netzwerk verlassen. Im Vorfeld einer Sanierung mit der Fördergelder bezogen werden und ggf. Spezialhypotheken beantragt werden ist eine Ist-Zustandanalyse mittels GEAK (Gebäudenergieausweis der Kantone) zu erstellen. Gerne helfen wir mit den notwendigen Fachpersonen für Analyse und Beratung für die ganzheitliche Energieberatung ihrer Immobilie. 

6 gute Gründe, warum sich eine energetische Sanierung lohnt

  1. Sie sichern den Wert der Liegenschaft.
  2. Sie senken die Nebenkosten (Heizung, Strom).
  3. Sie profitieren von Fördergeldern und können die Investitionen bei den Einkommenssteuern abziehen.
  4. Sie erhalten eine Reduktion auf die Hypothek.
  5. Sie profitieren von einer Verbesserung des Wohnklimas.
  6. Sie leisten einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz.

2. Umwelt-Hypotheken mit besonderen Konditionen

Zeichnet sich Ihre Immobilie durch eine ökologische Bauweise aus? Oder wurde sie nachhaltig saniert? Dann können Sie mit einer Spezial-Hypothek Zinskosten sparen. Je nach Bank sind das bis 1% Reduktion!

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Website: Raiffeisen

Diese Hypotheken trägen Namen wie zum Beispiel:

  • EnergiesparHypothek plus (LUKB)
  • Lila Umwelthypothek (Valiant)
  • ÖkoHypothek (Raiffeisen)

Gebäude ohne Energiezertifikat oder mit einem nicht ausreichenden GEAK® / Norm Verified Class und ebenso Minergiestandard qualifizieren sich für die Spezial-Hypothek, sofern energetische Massnahmen geplant sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein bestehendes Gebäude ist mit Sanierungsvorhaben oder Neubau. Des weiteren variieren die zusätzlichen Kriterien bei den Banken. In den meisten Fällen müssen mehrere Bauteile miteinander saniert werden. Fragen sie ihre Bank direkt an.

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Website: Handelszeitung

3. Steueroptimierungen

Energiesparende Investitionen, wie die Steigerung der Energieeffizienz (Dämmung) oder die Nutzung erneuerbarer Energien (Heizung), sind steuerlich abzugsfähig. Dazu gehören beispielsweise der Ersatz eines alten Dachs, die Umstellung von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe oder Investitionen in eine energetische Fassadensanierung (erst seit 2020 möglich!). Werterhaltende Arbeiten wie Sanitär-, Spengler-, Maler-, Schreiner- oder Gipserarbeiten können ebenfalls von der Steuer abgezogen werden.

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Dokument: Swisslife

Bei der Durchführung von Sanierungsarbeiten ist es nicht immer einfach zu bestimmen, wann die Abzüge am sinnvollsten sind. Die Unterhaltskosten können nur im betreffenden Jahr geltend gemacht werden, wobei die Kantone verschiedene Regelungen haben (Rechnungsstellung, Bezahlung oder eine Kombination). Energiesparmassnahmen können jedoch auf die nächsten zwei Steuerperioden übertragen werden, falls der Abzug im betreffenden Jahr höher war als das steuerbare Einkommen.

Grundsätzlich kann man entweder die effektiven Kosten für werterhaltende Arbeiten geltend machen oder eine Pauschale einsetzen. Nicht abzugsfähig sind Arbeiten, die den Zustand verbessern und damit wertvermehrend sind. Eine Ausnahme von dieser Regel sind Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs. Dazu gehören auch Abbruchkosten, falls in nützlicher Zeit ein gleichartiger Neubau erstellt wird. Solche Arbeiten darf man bei der direkten Bundessteuer und in fast allen Kantonen geltend machen, auch wenn sie wertvermehrend sind. 

Das Problem: Die Abgrenzung zwischen den Massnahmen führt immer wieder zu Diskussionen. Sie ist aber wichtig, weil werterhaltende Massnahmen nur in dem Jahr geltend gemacht werden können, in dem sie umgesetzt wurden. Investitionen, die den Energieverbrauch senken, können dagegen über bis zu drei Jahre in Abzug gebracht werden. Neues Gesetz seit 1. Januar 2020.

Gebäudewert erhalten und Energiekosten sparen

Gemäss dem Programm Energie Schweiz des Bundesamts für Energie sind mehr als eine Million Häuser in der Schweiz «energetisch dringend sanierungsbedürftig». Rund 60 Prozent dieser Immobilien sind älter als 20 Jahre, und noch immer wird ein grosser Anteil mit fossilen Brennstoffen beheizt. Aufgrund der massiv gestiegenen Preise für Heizöl und Gas wird dies immer teurer.

Energieverluste in einem bisher nicht erneuerten Einfamilienhaus:

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Automatisch generierte Beschreibung Bild: Energie Schweiz

Neue Fenster mit Dreifachverglasung oder die Dämmung von Wänden und Dach verbessern neben dem Wohnklima auch den ökologischen Fussabdruck. Nachhaltig bauen kann sich auch finanziell lohnen. Zum einen, weil der Wiederverkaufswert der Immobilie steigt, zum anderen, weil energieeffiziente Massnahmen den Energie- und Wasserverbrauch senken und so das Budget entlasten.
 

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