Haben Sie die Steuervorteile dieses Jahr für Umbauten und Renovationen schon genutzt?
Steuern können gespart werden mit Renovationen und Umbauten die werterhaltend sind, wie z.B.:
Seit 2020 auch abzugsfähig ist die
Steuern können teilweise auch gespart werden bei Modernisierungen und Umbauten, wie z.B.:
Bei Modernisierungen kann es sein, dass nur ein Teil der Arbeiten steuerabzugsfähig ist.
Konsultieren Sie das kantonale Steuergesetz und berücksichtigen Sie die Steuerpraxis Ihres Kantons, wo Sie für das Haus oder die Wohnung steuerpflichtig sind.
Wollen Sie den Steuervorteil betreffend Renovation oder Modernisierung noch dieses Jahr nutzen, dann kontaktieren Sie uns.
Nutzen Sie bei der Finanzierung Fördermittel von Bund und Kantonen. Für eine Wärmedämmung der Gebäudehülle gibt es Geld vom Staat. Aktuell gibt es im Kanton Luzern gar Fr. 60/m2 gedämmter Fassadenfläche. Mehr Infos hier:
Unverbindlich begutachten wir Ihre Immobilie und erarbeiten mit Ihnen systematisch ein kundenorientiertes Umbau- oder Renovationskonzept.