Steuervorteile 2022 nutzen!
Steuern können gespart werden mit Renovationen und Umbauten die werterhaltend sind, wie z.B.:
- Ersatz des alten Verputzes
- Neuer Anstrich
- Allg. Sanierungs- und Reparaturarbeiten
Seit 2020 auch abzugsfähig ist die
- Fassadenwärmedämmung (EPS, Steinwolle, Multipor, etc)
Steuern können teilweise auch gespart werden bei Modernisierungen und Umbauten, wie z.B.:
- Küchenumbau oder modernisieren
- Badumbau oder modernisieren
- Fassade umgestalten
- Wohnraum modernisieren (z.B. neue Gipsdecke mit LED-Licht)
Bei Modernisierungen kann es sein, dass nur ein Teil der Arbeiten steuerabzugsfähig ist.
Konsultieren Sie das kantonale Steuergesetz und berücksichtigen Sie die Steuerpraxis Ihres Kantons, wo Sie für das Haus oder die Wohnung steuerpflichtig sind.
Wollen Sie den Steuervorteil betreffend Renovation oder Modernisierung noch dieses Jahr nutzen, dann kontaktieren Sie uns.
Neben den Steuervorteilen noch zusätzlich mind. Fr. 40/m2 einsparen bei einer Fassadendämmung – wie geht das?
Nutzen Sie bei der Finanzierung Fördermittel von Bund und Kantonen. Für eine Wärmedämmung der Gebäudehülle gibt es Geld vom Staat. Aktuell gibt es im Kanton Luzern gar Fr. 60/m2 gedämmter Fassadenfläche. Mehr Infos hier:
Die Planung – das Entscheidende
Unverbindlich begutachten wir Ihre Immobilie und erarbeiten mit Ihnen systematisch ein kundenorientiertes Umbau- oder Renovationskonzept.