Warum baldmöglichst renovieren!?
Fällt der Eigenmietwert per Ende 2020, dann...
„Natürlich werden wir die Vorlage im kommenden Vernehmlassungsverfahren nun noch detailliert prüfen. Ich freue mich aber schon jetzt sehr darüber, dass hier ein Meilenstein erreicht worden ist. Der ungerechten Eigenmietwertbesteuerung kann so endlich ein Ende gesetzt werden.“ Diese Worte stammen aus einem Artikel des HEV online vom Februar 2019.
"Die Abzüge für Unterhaltskosten, die Kosten der Instandsetzung und die Versicherungsprämien werden gestrichen."
Quelle Luzerner Zeitung Artikel 16.02.2019
Mitte März sollen die WAK-Vorschläge in die Vernehmlassung gehen. Nach den Sommerferien will die Wirtschaftskommission dann einen Gesetzesentwurf vorlegen und vom Bundesrat die Meinung dazu einholen. Bereits in der Wintersession soll der Ständerat dann über die Systemänderung beraten. Und wenn alles klappt, kann der Nationalrat sich bereits im Frühling 2020 über die Vorlage beugen.
Geht alles gut, ist 2021 der Eigenmietwert fürs selbstbewohnte Häuschen weg. Damit ist klar: Die neue Küche im Ferienhaus muss warten. Für diese gibt es auch in fünf Jahren noch Abzüge. Nicht aber fürs heimische Badezimmer. Das neue WC pressiert!